Seit 2007 hat die Tanzschule die Berechtigung Tänzer/innen sowohl praktisch als auch fachlich-theoretisch zu BDT-Tanzlehrern auszubilden. In der Zwischenzeit haben schon 5 Tanzlehrer erfolgreich Ihre Ausbildung in der Tanzschule abgeschlossen. Ausbildungsdauer zum Tanzlehrer beträgt 3 Jahre. Auch eine verkürzte Ausbildung als Tanzlehrer im Nebenerwerb ist möglich.
Die praktische Ausbildung umfasst die Anleitung und Einführung in:
- die Betriebsabläufe einer Tanzschule
- die begleitende Unterstützung der fachlich-theoretischen Ausbildung
- die begleitende Unterstützung der tänzerischen Ausbildung
- die Anleitung zum selbständigen Unterricht
- Scheinerwerb: Dienstleistung/Umgangsformen, Wertungssysteme und Kenntnisse über das Tanzwesen, Verbände, etc.
Die fachlich-theoretische Ausbildung umfasst die Vorbereitung des Auszubildenden auf seine fachlich-theoretische Prüfung, das heißt theoretischen und gegebenenfalls tänzerischen Unterricht in:
- den notwendigen Figuren nach den Vorgaben der Prüfungsordnung des BDT aus „Technique of Ballroom Dancing“ von Guy Howard
- den notwendigen Figuren nach den Vorgaben der Prüfungsordnung des BDT aus „Technik der Lateinamerikanischen Tänze“ von Walter Laird
- der „Elementaren Bewegungslehre Latein“ nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des BDT
- der „Musiktheorie“ nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des BDT
- der „Allgemeinen funktionellen Bewegungslehre“ nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des BDT
Weitere Informationen zur Ausbildung findet ihr / finden Sie unter http://www.bdt-ev.de/index.php/ausbildung/bdt-tanzlehrer und natürlich bei uns!