Ausbildung zum Tanzlehrer

Seit 2007 hat die Tanzschule die Berechtigung Tänzer/innen sowohl praktisch als auch fachlich-theoretisch zu BDT-Tanzlehrern auszubilden. In der Zwischenzeit haben schon 5 Tanzlehrer erfolgreich Ihre Ausbildung in der Tanzschule abgeschlossen. Ausbildungsdauer zum Tanzlehrer beträgt 3 Jahre. Auch eine verkürzte Ausbildung als Tanzlehrer im Nebenerwerb ist möglich.

Die praktische Ausbildung umfasst die Anleitung und Einführung in:BDT Berufsverband Deutscher Tanzlehrer

  • die Betriebsabläufe einer Tanzschule
  • die begleitende Unterstützung der fachlich-theoretischen Ausbildung
  • die begleitende Unterstützung der tänzerischen Ausbildung
  • die Anleitung zum selbständigen Unterricht
  • Scheinerwerb: Dienstleistung/Umgangsformen, Wertungssysteme und Kenntnisse über das Tanzwesen, Verbände, etc.

Die fachlich-theoretische Ausbildung umfasst die Vorbereitung des Auszubildenden auf seine fachlich-theoretische Prüfung, das heißt theoretischen und gegebenenfalls tänzerischen Unterricht in:

  • den notwendigen Figuren nach den Vorgaben der Prüfungsordnung des BDT aus „Technique of Ballroom Dancing“ von Guy Howard
  • den notwendigen Figuren nach den Vorgaben der Prüfungsordnung des BDT aus „Technik der Lateinamerikanischen Tänze“ von Walter Laird
  • der „Elementaren Bewegungslehre Latein“ nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des BDT
  • der „Musiktheorie“ nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des BDT
  • der „Allgemeinen funktionellen Bewegungslehre“ nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des BDT

Weitere Informationen zur Ausbildung findet ihr / finden Sie unter http://www.bdt-ev.de/index.php/ausbildung/bdt-tanzlehrer und natürlich bei uns!